Dienstag, 18. August 2009
Föderalismusreform: Infrastrukturregelung für Öffentliche IT im Grundgesetz verankert
60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes hält mit Artikel 91c GG die Informationstechnik als eine der bedeutsamsten Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts Einzug in die deutsche Verfassung. Deutschland ist dann der erste Staat, der Strukturregelungen für die Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstattet. Dabei steht die Verwaltungsmodernisierung im Vordergrund. Zum einen sollen die Ziele im Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) umgesetzt werden, zum anderen die Ziele des Staatsvertrags zur Ausführung von Artikel 91c GG, der am 1. April 2010 in Kraft treten soll.
Durch den Artikel 91c können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts angepasst werden. Zudem schafft er die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen allen deutschen Behörden. Dazu hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz erhalten.
Mit dem Staatsvertrag wird ein IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik geschaffen. Der IT-Planungsrat wird die vom Verbindungsnetz zu erfüllenden technischen Anforderungen festlegen, Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern und darüber hinaus IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards festlegen.
Die anschließende Errichtung und den Betrieb des Verbindungsnetzes erfolgt hingegen allein durch den Bund, weil in etwaigen Krisenfällen – zu denken ist insbesondere an Hackerangriffe – schnelles Handeln eines Betriebsverantwortlichen unerlässlich ist.
Im Artikel 91d wird klargestellt, dass Bund und Länder ihre Verwaltungen direkten Leistungsvergleichen unterziehen können, um ihre Leistungen zu steigern. Damit wird ein Signal zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gesetzt. Leistungsvergleiche schaffen Transparenz und sorgen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in der Verwaltung. In der deutschen Verwaltung fehlt es vielfach noch an einer entsprechenden Vergleichskultur, die sich international bereits als wirksames Instrument zur Verbesserung staatlichen Handelns erwiesen hat.
(Quelle: IT-Stab des Bundesministerium des Innern)