Donnerstag, 15. Oktober 2009
Gesetz über Einheitlichen Ansprechpartner in Niedersachsen
Das Landeskabinett Niedersachsens hat diese Woche beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner (EA) in Niedersachsen (NEAG) in den Landtag einzubringen. Damit sollen Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet werden, die zukünftig Informationen über Genehmigungsverfahren und Formalitäten, Kontaktinformationen und die Auslegung von Rechtsvorschriften für Unternehmen bereitstellen. Zudem werden sie laut dem
Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration die Auftragsprozesse von Verfahrensmanager koordinieren und abwickeln.
Mit dem EA wird die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt umgesetzt. Die Funktion der "einheitlichen Stelle" soll die Landkreise, die kreisfreien und die großen selbständigen Städte sowie das
Wirtschaftsministerium wahrnehmen. Für diese Aufgabe erhalten sie in Anlehnung an die Dienstleistungsrichtlinie die Bezeichnung "Einheitlicher Ansprechpartner".
Im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie soll die Möglichkeit geschaffen werden, Verfahren auch elektronisch abzuwickeln. Um dies wirtschaftlich zu erreichen, stellt das
Land Niedersachsen ein Internetportal und die zugehörige IT-Infrastruktur zur Verfügung. Die Einheitlichen Ansprechpartner sollen gesetzlich verpflichtet werden, diese Einrichtungen zu nutzen.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Integration)