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Freitag, 13. November 2009

Baden-Württemberg auf dem Weg zur doppelten Buchführung

Bereits für den 1. Januar 2010 plant die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart den Einstieg in das kaufmännische Rechnungswesen, die Stadt Mannheim will Anfang 2012 in die sogenannte Doppik (kurz für Doppelte Buchführung in Konten) starten. Dies teilte das Innenministerium Baden-Württemberg am 12. November 2009 beim Kongress über das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in Kehl mit. Mit der Umstellung auf die kommunale Doppik soll der Ressourcenverbrauch vollständig dargestellt werden. Dadurch wird erstmals das kommunale Vermögen, dessen Entwicklung und besonders der Vermögensverzehr vollständig abgebildet.

 

Mit dieser Reform will das Land Baden-Württemberg nahtlos an die Aktivitäten zur Modernisierung der Verwaltung anschließen. Während das klassische und bisher angewandte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen keinen systematischen Überblick über die Steuerung und die Kontrolle städtischer Finanzen zulässt, soll durch die neue Form der Buchführung ein Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt werden, dass den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Mit dem neuen Instrument der Rückstellungen kann zudem Vorsorge für künftige Belastungen getroffen und eine periodengerechte Zuordnung sichergestellt werden.

 

Ab 2016 ist die neue kaufmännische Buchführung für alle Gemeinden in Baden-Württemberg zwingend vorgeschrieben. Während der Übergangsphase können die Gemeinden und Landkreise noch selbst entscheiden, wann sie auf die Doppik umsteigen wollen. Derzeit arbeiten kommunale Praktiker in Arbeitsgruppen und dem Innenministerium zusammen an einem Leitfaden, der sich unter anderem mit Themen wie der Bilanzierung oder der Buchungssystematik beschäftigt. Die jeweils aktuellen Ergebnisse können auf der Internetplattform www.nkhr-bw.de eingesehen werden.


(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg)