

Mit dieser Reform will das Land Baden-Württemberg nahtlos an die Aktivitäten zur Modernisierung der Verwaltung anschließen. Während das klassische und bisher angewandte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen keinen systematischen Überblick über die Steuerung und die Kontrolle städtischer Finanzen zulässt, soll durch die neue Form der Buchführung ein Bild der Vermögens- und Finanzlage vermittelt werden, dass den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Mit dem neuen Instrument der Rückstellungen kann zudem Vorsorge für künftige Belastungen getroffen und eine periodengerechte Zuordnung sichergestellt werden.
Ab 2016 ist die neue kaufmännische Buchführung für alle Gemeinden in Baden-Württemberg zwingend vorgeschrieben. Während der Übergangsphase können die Gemeinden und Landkreise noch selbst entscheiden, wann sie auf die Doppik umsteigen wollen. Derzeit arbeiten kommunale Praktiker in Arbeitsgruppen und dem Innenministerium zusammen an einem Leitfaden, der sich unter anderem mit Themen wie der Bilanzierung oder der Buchungssystematik beschäftigt. Die jeweils aktuellen Ergebnisse können auf der Internetplattform www.nkhr-bw.de eingesehen werden.
(Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg)