Donnerstag, 10. Dezember 2009
Bundesnetzagentur richtet bundesweiten Infrastrukturatlas ein
Seit dieser Woche können Abfrageberechtigte bei der
Bundesnetzagentur einen Antrag auf Nutzung des Infrastrukturatlas stellen. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die Geodaten von in Deutschland vorhandener Infrastruktur enthält, die grundsätzlich bei der Errichtung oder beim Ausbau von Breitbandnetzen mitgenutzt werden könnten. Der Atlas soll insbesondere Auskunft über vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funktürme und Masten sowie Funkstationen geben. Die Daten stammen von mehr als 100 Unternehmen, die sich freiwillig am Aufbau des Infrastrukturatlas beteiligt haben.
Abfrageberechtigt für das Angebot sind Vertreter der Länder, der Landkreise sowie die kreisfreien Städte. Sie können unmittelbar bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Nutzung stellen. Weiterhin nutzungsberechtigt sind kreisangehörige Kommunen, Telekommunikationsunternehmen sowie Planungsbüros. Diese können sich jedoch nicht direkt an die Bundesnetzagentur wenden, sondern müssen den Weg über den regional zuständigen Abfrageberechtigten wählen. Grundsätzlich ist für Kommunen der regional zuständige Abfrageberechtigte der Kreis bzw. der Landkreis, dem sie angehören. Für Telekommunikationsunternehmen und Planungsbüros lässt sich die Zuständigkeit aus dem Gebiet ableiten, in dem das konkrete Projekt geplant ist.
In der Startphase des Infrastrukturatlas soll Auskunft über Art der Infrastruktur, Inhaber sowie Ansprechpartner bei den jeweiligen Inhabern gegeben werden. Dies ermöglicht den Abfrage- und Nutzungsberechtigten, sich unmittelbar mit den Infrastrukturinhabern in Verbindung zu setzen. Bisher gelangen Antragsberechtigte an die gewünschten Informationen, indem sie ein Antragsformular ausfüllen und an die Bundesnetzagentur schicken. In Zukunft soll jedoch im Einvernehmen mit den Infrastrukturinhabern und Abfrage- und Nutzungsberechtigten eine Version entwickelt werden, die für Abfrageberechtigte auch einen Online-Zugriff auf die Daten ermöglicht.
(Quelle: Bundesnetzagentur)