Mittwoch, 2. September 2009
Neue Online-Dienst der BAuA für Rückrufmanagement
Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Dabei unterstützt das neue
Rückruf-Formular der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun Unternehmen. Ab sofort können Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure mit Sitz in Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen informieren. Als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte benachrichtigt die BAuA dabei auch die für die Marktaufsicht zuständigen Behörden in den Bundesländern.
Über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind Hersteller, deren Bevollmächtigten, Importeure und Händler verpflichtet, die Marktaufsicht über fehlerhafte Produkte und Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Anwendern und Verbrauchern zu unterrichten. Darüber hinaus ist auch die Meldung in die Vertriebsländer zwingend erforderlich.
Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Zudem benachrichtigt die Bundesanstalt die zuständige Marktaufsichtsbehörde, da von dort aus unter Umständen weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden können. Damit haben von Rückrufen betroffene Unternehmen ihre gesetzliche Meldepflicht erfüllt.
Da mangelhafte und gefährliche Produkte aber auch den guten Ruf eines Unternehmens vernichten können, zielt das Rückrufmanagement außerdem darauf ab, ein negatives Image zu vermeiden und die wertvollen Beziehungen zu Geschäftspartnern, Investoren und Kunden zu schützen und zu erhalten. Darüber hinaus sollen Aufwand und Kosten für den Produktrückruf minimiert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.portal-produktsicherheit.de.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)