Um Anliegen von Verwaltungskunden zu erfüllen müssen nicht selten mehrere Verwaltungsprozesse durchlaufen werden. Die Abfolge dieser Verwaltungsprozesse bildet ein »Prozessnetz«. So enthält das Prozessnetz »Aufnahme eines Handwerks« alle notwendigen Verwaltungsprozesse in der fachlich vorgegebenen Abfolge.
>> Beispieldarstellung eines Prozessnetzes (PDF)
Definition von Anliegen und Erarbeitung der Prozessnetze
Gemeinsam mit der Redaktion Amt24 der Sächsischen Staatskanzlei definieren die Pilotregionen typische Anliegen von Verwaltungskunden und erarbeiten die zugehörigen Prozessnetze.
Dabei werden die Prozessnetze so gebildet,
- dass sie die für die jeweilige Bedürfnislage typischen Verwaltungsprozesse abbilden,
- dass sie eine für Verwaltungskunden beherrschbare Komplexität aufweisen,
- dass die Anordnung der Verwaltungsprozesse im Prozessnetz die tatsächliche Abfolge der Verwaltungsverfahren übersichtlich wiedergibt,
- dass sie in einer für Verwaltungskunden effizient nutzbaren Form visuell darstellbar sind.
Die Bereitstellung der Informationen zu Prozessnetzen erfolgt im Prozessregister Sachsen.
Verwendung der Prozessnetze
Prozessnetze werden u.a vom Service-Portal Amt24 genutzt, um Informationen zu Anliegen der Verwaltungskunden bereitstellen zu können.