

Ein »Verwaltungsprozess« ist eine Abfolge von Aktivitäten in einer öffentlichen Verwaltung, mit denen eine sachlich abgeschlossene Verwaltungsleistung erbracht wird.
Solche Leistungen sind oft Verwaltungsverfahren. Darüber hinaus gibt es aber auch viele weitere Angebote der öffentlichen Verwaltungen – Formalitäten, Beratungen, Unterstützungen, Überwachungen und vieles weitere mehr. Auch diese Verwaltungsleistungen werden in Verwaltungsprozessen umgesetzt.
In der Regel existiert beispielsweise zu einem Verwaltungsverfahren auch genau ein Verwaltungsprozess: Das Verfahren »Erteilen einer Gaststättenerlaubnis nach § 2 GastG« beispielsweise wird im Verwaltungsprozess »Gaststättenerlaubnis erteilen« durchgeführt.
Verwaltungsprozesse beschreiben also die organisatorische Sicht auf die fachlichen Aufgaben der Verwaltung.
In den Pilotregionen werden zwei Arten von Verwaltungsprozessen unterschieden:
Anliegen von Verwaltungskunden sind oft komplex. Sie umfassen nicht selten mehr als genau eine Verwaltungsleistung. Um ein Handwerk aufzunehmen sind beispielsweise mehrere Verfahren und Formalitäten unterschiedlicher Verwaltungen – also auch mehrere Verwaltungsprozesse – zu durchlaufen. Die Abfolge dieser Verwaltungsprozesse bildet ein »Prozessnetz«.
So enthält das Prozessnetz »Aufnahme eines Handwerks« alle notwendigen Verwaltungsprozesse in der fachlich notwendigen Abfolge.