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Informationsbedarf für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie und Informationsbedarf

Im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) im Freistaat Sachsen werden Informationen über Abläufe in den zuständigen öffentlichen Verwaltungen in großer Breite und in hoher Qualität benötigt. Diese Informationen müssen sowohl für Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfänger als auch für Mitarbeiter und technische Systeme in den Verwaltungen bereitgestellt werden.

Dieses Wissen stellt die Voraussetzung dafür dar, zentrale Regelungen der Richtlinie umsetzen zu können: Um die geforderte Vereinfachung von Verfahren und Formalitäten der öffentlichen Verwaltungen (Artikel 5 der EU-DLR) und deren elektronische Abwicklung (Artikel 8) realisieren zu können, müssen sie identifiziert und vergleichbar dokumentiert sein. Zudem sind sowohl der »Einheitliche Ansprechpartner« als auch die zuständigen Behörden in ihrer operativen Tätigkeit darauf angewiesen (Artikel 6).

Für die erfolgreiche Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ist es also unerlässlich, landesweit Informationen zu all jenen Abläufen zu erheben, die von der Richtlinie betroffen sind."

Informationen über Verwaltungsabläufe im Sinne der EU-DLR werden benötigt…