

Der April-Joure Fixe war einem der Schwerpunktthemen im E-Government-Geschehen gewidmet: Wie muss der elektronische Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen den öffentlichen Verwaltungen und ihren Kunden gestaltet werden? Wie kann gesichert werden, dass auch auf elektronischem Weg die Einhaltung von Verfahrensvorschriften gesichert ist? Wie wird es möglich, Datenschutz und Datensicherheit in der elektronischen Kommunikation zu gewährleisten? Welche Konsequenzen hat die Eröffnung elektronischer Zugänge zur Verwaltung für deren technische Infrastrukturen?
In den Vorträgen der Referenten und in der angeregten Diskussion wurde deutlich, dass die angesprochene Problematik vor dem Hintergrund der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie hoch aktuell ist: Sowohl der »Einheitliche Ansprechpartner« als auch die »Zuständigen Behörden« nach Dienstleistungsrichtlinie sind gefordert, mit Dienstleistern »aus der Ferne« und elektronisch zu kommunizieren. Dazu müssen bis zum Jahresende 2009 elektronische Zugänge in alle betroffenen Behörden – von der Kommunalverwaltung bis zum Finanzamt – eröffnet und ausgestaltet werden.
Einführend stellte Herr Neutzner dar, warum elektronische Kommunikation nicht ohne weiteres die etablierte Schriftform im Verwaltungshandeln ersetzen kann. In seiner Key Note griff Herr Kirchner diese Problemstellung auf und systematisierte Lösungsmöglichkeiten: Der Fokus lag dabei auf den verschiedenen Ausprägungen digitaler Signaturen, den erforderlichen technischen Infrastrukturen und organisatorischen Regelungen. Am Beispiel der Nutzer-Authentifizierung an einem Online-Portal demonstrierte Herr Kirchner die Anwendung qualifizierter und fortgeschrittener elektronischer Signaturen in praxi. Es wurde deutlich, dass neben zentralen Systemen jede einzelne Behörde in eigener Verantwortung technische und organisatorische Voraussetzungen für eine rechtsverbindliche und vertrauliche elektronische Kommunikation schaffen muss. Dazu stehen leistungsfähige und einfach zu implementierende IT-Lösungen und Vorgehensmodelle bereit.
Herr Damm erläuterte in seinem Vortrag die Funktionen der Basiskomponente »Elektronische Signatur und Verschlüsselung« des Freistaates Sachsen. Er machte deutlich, dass sich diese Komponente mittlerweile in Massenverfahren – etwa im Meldewesen und in der Justizkommunikation – bewährt hat. Mit den zentral bereitgestellten Funktionen reduziert sich der Aufwand für einzelne Behörden bei der Einführung der rechtsverbindlichen und vertraulichen elektronischen Kommunikation erheblich.
Anschließend berichtete Herr Weckbrodt über die Erfahrungen der Landeshauptstadt Dresden in diesem Bereich. In einem Schwerpunktprojekt ihrer E-Government-Rahmenplanung bereitet die Dresdner Stadtverwaltung den flächendeckenden Einsatz elektronischer Signaturen zunächst in der E-Mail-Kommunikation vor. Auch andere Anwendungsfälle werden entsprechend ihrer Relevanz für E-Government und IT-Management adressiert. Herr Weckbrodt machte vor allem deutlich, welche Aufgaben im Bereich der Verwaltungsorganisation bewältigt werden müssen – vom Prozessmanagement bis hin zur Beschaffung und Verwaltung von elektronischen Signaturen im Masseneinsatz.
Die lebhafte Diskussion schloss optimistisch: Die anwesenden Vertreter der sächsischen Landes- und Kommunalverwaltungen waren sich mit den IT-Dienstleistern einig, dass es trotz des knappen Zeitraums für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie möglich ist, die Voraussetzungen für elektronischen Kommunikation in den betroffenen Behörden zu schaffen. Leistungsfähige zentrale Dienste stehen genauso zur Verfügung wie handhabbare Lösungen für die dezentralen Aufgaben in den einzelnen Behörden.
Teil 1: Elektronische Kommunikation
Teil 2: Elektronische Kommunikation in der Verwaltungspraxis
Teil 3: Kurzberichte und Diskussion zur Umsetzung der EU Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen